Streite nicht mit jemandem, der nichts zu verlieren hat!
Baltasar Gracián y Morales
Offene Hand

Erben ohne Streit?

Wie Sie Auseinandersetzungen um den Nachlass vermeiden oder zügig beilegen können.

StreitigkeitenWenn Sie verhindern wollen, dass es eines Tages Streit um Ihr Erbe gibt, sollten Sie Ihr Testament sorgfältig formulieren und sicherheitshalber fachlichen Rat einholen. Viele selbst geschriebene Testamente lassen den wirklichen Willen nicht erkennen und sind auslegungsbedürftig, wodurch ein erhebliches Konfliktpotenzial entsteht. Doch trotz genauester Formulierung ist nicht jede Auseinandersetzung vorherzusehen, rein vorsorglich kann dafür eine Schiedsklausel aufgenommen werden, die die negativen Folgen eines langwierigen Gerichtsverfahrens für alle Beteiligten auf ein Minimum reduziert.

Die Vorteile eines Schiedsverfahrens im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit lassen sich im wesentlichen auf vier Punkte zusammenfassen:

  • Kurze Verfahrensdauer
    Ein Verfahren bei den ordentlichen Gerichten kann sich aus vielerlei Gründen oft über Jahre hinziehen. Die meisten Schiedsverfahren werden innerhalb weniger Monate erledigt, da die Schiedsrichter unabhängig terminieren können und es keine zweite Instanz gibt.
  • Hohe Kompetenz
    Von einem staatlichen Richter, der jährlich hunderte von Fällen zu entscheiden hat, ist die eingehende Befassung mit einem Erbfall nicht ohne weiteres zu erwarten, zumal es keine Fachgerichtsbarkeit im Erbrecht gibt. Die Schiedsrichter der DSE sind hingegen ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet, was durch langjährige praktische Erfahrungen und Publikationstätigkeit belegt ist.
  • Überschaubare Kosten
    Die Gerichtsgebühren für das Schiedsverfahren fallen nur einmal an, da es nur eine Instanz gibt. Ein Anwaltszwang besteht nicht, allerdings wird in der Praxis keine Partei auf anwaltlichen Beistand verzichten.
  • Grundsatz der Parteiöffentlichkeit
    Das Schiedsverfahen ist ein nicht öffentliches Verfahren, d.h. Interna aus den Beziehungen der Konfliktparteien werden nicht vor einer breiten Öffentlichkeit erörtert.

Sofern Sie Fragen haben, sprechen Sie den Geschäftsstellenleiter in Ihrer Nähe an.

Weitere Infos unter www.dse-erbrecht.de.

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