Qualifikation: Mitglied des Vereins VorsorgeAnwalt e.V.
Der Verein ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ ist ein bundsweiter Zusammenschluss von Juristen. Ziel des Vereins ist es, für mehr Rechtssicherheit im Alter und bei Krankheit zu sorgen. Die Juristen des Vereins ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ bieten bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung eine qualitätsorientierte Rechtsberatung und entsprechenden Rechtsbeistand, wie beispielsweise bei der
- Anfertigung von Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag, Patientenverfügung
- Unterstützung eines eingesetzten Bevollmächtigten
- Übernahme von Bevollmächtigungen
- Anfertigung eines Leitfadens für den Bevollmächtigten
- Beratung und Vertretung als Bevollmächtigter oder Betreuer
- Vertretung als Betroffener oder Angehöriger in betreuungsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Betreuungsgericht
Weiterhin bin ich Mitglied der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht (dvvb) e.V.
Informationen über den Verein Vorsorgeanwälte e.V. erhalten Sie im Internet unter www.Vorsorgevollmacht-Anwalt.de
Als Testamentsvollstrecker bin ich nach erbrachtem Leistungsnachweis in der bundesweit aufgelegten Testamentsvollstreckerliste der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) aufgenommen.
Im Landgerichtsbezirk Stuttgart und Ulm bin ich Geschäftsstellenleiter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten sowie seit 2009 Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE).
Wenn Sie verhindern wollen, dass es eines Tages Streit um Ihr Erbe gibt, sollten Sie Ihr Testament sorgfältig formulieren und sicherheitshalber fachlichen Rat einholen.
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