Wie Sie Erbschaft- und Schenkung-steuer sparen können.

Sparsäckel

Qualifikation: Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)

Richtig schenken und vererben will gelernt sein

 

Logo Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Als Testamentsvollstrecker bin ich nach erbrachtem Leistungsnachweis in der bundesweit aufgelegten Testamentsvollstreckerliste der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) aufgenommen.

Im Februar 2010 habe ich nach bestandener Prüfung und erfolgreichen Tätigkeitsnachweis vom Fachausschuss auf Grundlage der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern DStV e.V. die Anerkennung als Fachberater für Testamentsvollsteckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) erhalten.

 

Besondere Kenntnisse

- Grundlagen - Gesetzesübersicht - Zwecke der Testamentsvollstreckung - Arten der Testamentsvollstreckung - Die Anordnung der Testamentsvollstreckung - Das Amt des Testamentsvollstreckers - Die Ernennung - Der Beginn des Amtes - Der Nachweis des Amtes - Die Konstituierung des Nachlasses - Die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung durch den Testamentsvollstrecker - Eingehung von Verbindlichkeiten durch den Testamentsvollstrecker - Aktive und passive Prozessführung durch den Testamentsvollstrecker - Informationspflichten - Beendigung der Testamentsvollstreckung - Gesetzliche Regelungen - Gestaltungsüberlegungen - Beendigungsgründe (Tod, Amtsunfähigkeit, Verlust der Rechtsfähigkeit, Kündigung) - Entlassungsverfahren, -grund - Endtermin - Erledigung aller Aufgaben - Testamentsvollstreckung und Vollmachten - Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich - Einzelkaufmännisches Unternehmen - OHG, EWIV, GbR, KG - Stille Gesellschaft - GmbH und sonstige Kapitalgesellschaften - Mischformen - Haftung des Testamentsvollstreckers - Haftungsgrundlagen - Haftungsgläubiger - Haftungsvoraussetzungen - Haftungsfolgen - Mitverschulden, Haftung mehrerer Testamentsvollstrecker - Der Haftpflichtprozess - Vergütung des Testamentsvollstreckers - Grundsatz der funktionsgerechten Vergütung - Gebührenarten - Bemessungsgrundsätze, Vergütungssätze - Gebührentatbestände, -höhe - Besonderheiten - Testamentsvollstreckung und Nacherbschaft - Ziele der Vor- und Nacherbschaft - Kombination Testamentsvollstreckung und Anordnung Vor- und Nacherbschaft und Anwendungsmöglichkeiten - Aufgabenbereiche des Testamentsvollstreckers - Nacherbenvermerk im Grundbuch - Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker - Berufs-, haftungs- und versicherungsrechtliche Aspekte (bei aktuellem Anlass)

Informationen über die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) erhalten Sie im Internet unter www.erbrecht.de

 

Weitere Qualifikationen

DSE LogoVorsorgeAnwalt e.V.

Der Verein ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ ist ein bundsweiter Zusammenschluss von Juristen. Ziel des Vereins ist es, für mehr Rechtssicherheit im Alter und bei Krankheit zu sorgen. Die Juristen des Vereins ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ bieten bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung eine qualitätsorientierte Rechtsberatung und entsprechenden Rechtsbeistand.
Informationen über den Verein Vorsorgeanwälte e.V. erhalten Sie im Internet unter www.Vorsorgevollmacht-Anwalt.de

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Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (DSE e.V.)

Im Landgerichtsbezirk Stuttgart und Ulm bin ich Geschäftsstellenleiter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten sowie seit 2009 Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE). Wenn Sie verhindern wollen, dass es eines Tages Streit um Ihr Erbe gibt, sollten Sie Ihr Testament sorgfältig formulieren und sicherheitshalber fachlichen Rat einholen.
Weitere Infos unter www.dse-erbrecht.de


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