Es ist schlimm alt zu werden, schlimmer ist, man wird es nicht.
Heinz Erhardt


Vorsorge

Warum sollten Sie Vorsorge treffen?

Fargender BlickHaben Sie sich schon gefragt....

  • was wird, wenn ich auf Hilfe anderer angewiesen bin?
  • wer handelt und entscheidet für mich?
  • wird dann mein Wille auch beachtet werden und wer setzt in ggf. durch?

... oder konkreter:

  • Wer verwaltet für mich mein Vermögen?
  • Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
  • Wer sucht für mich einen geeigneten Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
  • Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
  • Wie werde ich ärztlich versorgt?

... und überhaupt: Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse wenn ich es selbst nicht mehr kann?

 

 

Die besten Gründe für eine frühzeitige Vorsorgeregelung

‚Jeder, der nicht privat mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und/oder Patientenverfügung versorgt ist, riskiert, dass überlastete Behörden, personell unterbesetzte Gerichte und unausgebildete Berufsbetreuer über sein Schicksal, sein Leben und sein Sterben, gegen oder ohne seinen Willen entscheiden.’
Ausschnitt aus einer Pressemitteilung des VormundschaftsGerichtsTages vom Oktober 1998

Steigende Betreuungsfälle

Die Zahl der Betreuungsfälle lag im Jahr 2008 bei knapp 1.275.000 Personen; Tendenz steigend!
Mit dem medizinischen Fortschritt und dem älterwerden der deutschen Bevölkerung wächst die Zahl der Demenzkranken.
Heute gibt es etwa 1 Mio Demenzkranke, die Zahl soll sich bis zum Jahr 2030 um 60% erhöhen!

Tipp: Vermeiden Sie das gesetzliches Betreuungsverfahren!

Vielen ist nicht klar, dass ohne wirksame Vorsorgevollmacht ein gerichtlich angeordnetes Betreuungsverfahren notwendig werden kann!

Grundsatzfrage: Können die nächsten Angehörigen im Ernstfall nicht automatisch für den Betroffenen entscheiden?

Antwort:

  • NEIN! Angehörige haben keine automatische gesetzliche Vertretungsmacht!
  • Ehepartner und Kinder können dies lediglich, soweit es sich um praktische Hilfe handelt.
  • Sie können aber keine rechtsverbindlichen Erklärungen für den Betroffenen abgeben!

 

Vorsorgegestaltung – aber richtig!

Nehmen Sie für Ihre Vorsorgegestaltung fachkundige Hilfe in Anspruch, denn Vorsorgeregelung ist nicht gleich Vorsorgeregelung!

Der Fortschritt der Medizin wird uns das Ende jener liberalen Zeit bescheren, da der Mensch noch sterben konnte, wann er wollte
Stanislaw Jerzy Lec
Ewige Jugend?

Patientenverfügung

PatientenverfügungWie will ich im Fall einer schweren Erkrankung oder am Lebensende medizinisch behandelt werden? Welche Maßahmen sollen ärzte unterlassen?

In jedem Krankenhaus gehören diese Fragen zum Alltag. Patientenverfügungen sollen den Angehörigen Zweifel ersparen und den Ärzten klare Anweisungen geben. Leider sind viele Dokumente juristisch nicht einwandfrei und somit wertlos.

Ein Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. kann Ihnen dabei helfen, eine unmissverständliche Patientenverfügung zu erstellen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Oft geäußerte Ängste:

  • Nicht ‚Opfer‘ oder ‚Objekt‘ von Apparatemedizin zu werden...
  • Nicht im Dauerkoma durch künstliche Ernährung am Sterben gehindert zu werden...
  • Keine ‚übertherapie‘ gewünscht sondern ein menschenwürdiges Sterben....

Häufig gestellte Fragen:

  • Was ist eine Patientenverfügung?
  • Wie funktioniert eine Patientenverfügung?
  • Was kann ich verhindern?
  • Welche Form muss eine qualifizierte Patientenverfügung haben?
  • Muss diese regelmäßig unterschrieben werden?
  • Muss mich etwa zunächst ein Arzt beraten?
  • Müssen Zeugen mit unterschreiben?
  • Sind die Ärzte an meine Patientenverfügung gebunden?
  • Was passiert im Notfall?

Im Alltag beschäftigen wir uns selten mit diesen schwierigen Fragen. Doch schon etwas Voraussicht könnte uns später einmal sehr helfen. Als Mitglied der VorsorgeAnwälte e.V. informieren wir Sie über die Möglichkeiten einer Patientenverfügung und helfen beim Erstellen Ihrer persönlichen und qualifizierten Patientenverfügung. Dazu bieten wir unsere weitere umfangreiche Hilfe an.

DSE LogoIch bin ein VorsorgeAnwalt in Ihrer Nähe!

In dem Verein VorsorgeAnwalt e.V. sind bundesweit fachkundige Juristen organisiert, die sich auf die übernahme und Unterstützung von Bevollmächtigungen (Vorsorgevollmacht , Betreuungsverfügungen und Patientenverfügung) spezialisiert haben ebenso wie auf die übernahme und Unterstützung von Bevollmächtigten.
Wir nennen uns ‚VorsorgeAnwalt’.

KontaktaufnahmeSie können von uns unter Kontakt folgende Informationen kostenlos anfordern:

  • Ratgeber ‚Vorsorgevollmacht’
  • Ratgeber ‚Patientenverfügung’
  • Ratgeber ‚Rechtliche Betreuung’

Weitere Information zu VorsorgeAnwalt e.V. erhalten sie im Internet unter auch unter www.Vorsorgevollmacht-Anwalt.de.


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