Haben Sie sich schon gefragt....
... oder konkreter:
... und überhaupt: Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse wenn ich es selbst nicht mehr kann?
‚Jeder, der nicht privat mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und/oder Patientenverfügung versorgt ist, riskiert, dass überlastete Behörden, personell unterbesetzte Gerichte und unausgebildete Berufsbetreuer über sein Schicksal, sein Leben und sein Sterben, gegen oder ohne seinen Willen entscheiden.’
Ausschnitt aus einer Pressemitteilung des VormundschaftsGerichtsTages vom Oktober 1998
Steigende Betreuungsfälle
Die Zahl der Betreuungsfälle lag
im Jahr 2008 bei knapp
1.275.000 Personen;
Tendenz steigend!
Mit dem medizinischen Fortschritt und dem
älterwerden der deutschen Bevölkerung
wächst die Zahl der Demenzkranken.
Heute gibt es etwa 1 Mio Demenzkranke,
die Zahl soll sich bis zum Jahr 2030 um
60% erhöhen!
Tipp: Vermeiden Sie das gesetzliches Betreuungsverfahren!
Vielen ist nicht klar, dass ohne wirksame Vorsorgevollmacht ein gerichtlich angeordnetes Betreuungsverfahren notwendig werden kann!
Grundsatzfrage: Können die nächsten Angehörigen im Ernstfall nicht automatisch für den Betroffenen entscheiden?
Antwort:
Nehmen Sie für Ihre Vorsorgegestaltung fachkundige Hilfe in Anspruch, denn Vorsorgeregelung ist nicht gleich Vorsorgeregelung!
Wie will ich im Fall einer schweren Erkrankung oder am Lebensende medizinisch behandelt werden? Welche Maßahmen sollen ärzte unterlassen?
In jedem Krankenhaus gehören diese Fragen zum Alltag. Patientenverfügungen sollen den Angehörigen Zweifel ersparen und den Ärzten klare Anweisungen geben. Leider sind viele Dokumente juristisch nicht einwandfrei und somit wertlos.
Ein Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. kann Ihnen dabei helfen, eine unmissverständliche Patientenverfügung zu erstellen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Oft geäußerte Ängste:
Häufig gestellte Fragen:
Im Alltag beschäftigen wir uns selten mit diesen schwierigen Fragen. Doch schon etwas Voraussicht könnte uns später einmal sehr helfen. Als Mitglied der VorsorgeAnwälte e.V. informieren wir Sie über die Möglichkeiten einer Patientenverfügung und helfen beim Erstellen Ihrer persönlichen und qualifizierten Patientenverfügung. Dazu bieten wir unsere weitere umfangreiche Hilfe an.
In dem Verein VorsorgeAnwalt e.V. sind bundesweit fachkundige Juristen organisiert, die sich auf die übernahme und Unterstützung von Bevollmächtigungen (Vorsorgevollmacht , Betreuungsverfügungen und Patientenverfügung) spezialisiert haben ebenso wie auf die übernahme und Unterstützung von Bevollmächtigten.
Wir nennen uns ‚VorsorgeAnwalt’.
Sie können von uns unter Kontakt folgende Informationen kostenlos anfordern:
Weitere Information zu VorsorgeAnwalt e.V. erhalten sie im Internet unter auch unter www.Vorsorgevollmacht-Anwalt.de.
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